Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Zweitstimme über die prozentuale Zusammensetzung des künftigen deutschen Bundestages entscheidet - und damit auch über den nächsten Kanzler.
Das Bundesverfassungsgerichts hat dies bestätigt, in dem es das das deutsche Wahlrecht letztlich - unbeschadet der Dirketmandaten als Komponente einer Persönlichkeitswahl - als reines Verhältniswahlrecht definiert.
Bitte bedenken Sie dies bei Ihrer Wahlentscheidung.
Einen Link der CDU zum Abschluss des Wahlkampfs möchte ich beifügen:
https://www.youtube.com/watch?v=aZ9OUDQk5zw
Danke!
Paul Singler