Kinderrechte im Grundgesetz ?

Parteienkompromiss vorerst gescheitert

08.06.2021 | Paul Singler
Thorsten Frei (Bild: Homepage Th. Frei)
Thorsten Frei (Bild: Homepage Th. Frei)

Thorsten Frei umreißt die Position der CDU/CSU-Fraktion klar

Wer sich über die schwierige Problematik ein erstes Bild machen möchte, höre sich die Rede von CDU-MdB Thorsten Frei vom 6.Juni 2019 an Homepage des Deutschen Bundestags):
Frei betont darin, dass im Artikel 6 GG Kinderrechte bereits mitverankert sind:

GG Artikel 6:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Demnach obliegt dem Staat vor allem ein Schutzrecht bzw. eine Schutzpflicht gegenüber dem Elternrecht. Er plädiert eindringlich dafür, das austarierte Dreiecksverhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat nicht zu beschädigen.
Dirk Wiese SPD resumiert (nach DLF vom heutigen Tag), dass die CDU/CSU-Fraktion wohl keine Veränderung gewollt hätte.
Grundsätzlich verläuft die Konfliktlinie in dieser Fragen im Ringen um den staatlichen Einfluss auf Elternrechte: Eher linke Gruppierungen sehen den Staat verstärkt in der Pflicht, etwa um „kindgerechte Lebensverhältnisse“ herzustellen und Kinderarmut zu bekämpfen, CDU/CSU setzen den Akzent eher auf Freiheit und Verantwortung der Eltern, was zunächst nicht als Gegensatz zu begreifen ist.
Thorsten Frei sieht Handlungsbedarf unterhalb der grundgesetzlichen Ebene: Im Jahre 2017 hätten 8400 Fälle von Kindesmissbrauch nicht aufgeklärt werden können, weil entsprechende Daten nicht zur Verfügung standen.